Informationen

Unsere Sporthallen     Satzung     Jugendordnung     Finanzordnung     Mitgliedsbeiträge     Ehrenordnung

 

 

Ehrenordnung

 

1.  Ehrungen für Verdienste um den Verein

2. 
Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft

3. 
Ehrungen für außergewöhnliche sportliche Leistungen

4.  Durchführung von Ehrungen

5. 
Ehrungen durch Sportverbände, Behörden und sonstige Institutionen

6. 
Ehrungen bi persönlichen Anlässen

7. 
Aberkennung von Ehrungen

8. 
Inkrafttreten

 


 

    1.        Ehrungen für Verdienste um den Verein 

(1)   Für eine mehrjährige ehrenamtliche Tätigkeit im Verein werden folgende Ehrungen ausgesprochen:

a)      Verleihung der Ehrenurkunde nach 10  und 20 Jahren.

(2)   Zu Ehrenmitgliedern oder zum Ehrenvorsitzenden können auf Vorschlag Personen ernannt werden, die sich um die Förderung des Vereins besonders verdient gemacht haben. Zur Ernennung ist der Beschluss des Hauptausschusses erforderlich. Solange ein Ehrenvorsitzender ernannt ist, kann die Ernennung eines weiteren nicht erfolgen. 

(3)    Der Ehrenvorsitz und die Ehrenmitgliedschaft erlöschen bei Beendigung der Mitgliedschaft.

 

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2.      Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft

 

(1)   Für eine langjährige Mitgliedschaft werden folgende Ehrungen ausgesprochen:

a)      Verleihung der  Treueurkunden nach 10, 20, 30 und 40 Jahren,

b)     Verleihung der  Treueurkunde mit Ehrenmitgliedschaft nach 50 Jahren. 

(2)   Voraussetzung für die Verleihung von Urkunden ist  eine ununterbrochene Mitgliedschaft.

 

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3.      Ehrungen für außergewöhnliche sportliche Leistungen

 

    (1)   Für außergewöhnliche sportliche Leistungen kann ein Mitglied des Vereins mit einer Ehrenurkunde geehrt werden:

a)    für den Titel Berliner Meister oder Berliner Jugend- oder Jahrgangsmeister bzw. -bester, wenn mindestens vier Wettkämpfer oder Mannschaften am Wettbewerb teilgenommen haben,

b)   für den Titel Regionalmeister  oder Regional-Jugend- oder Jahrgangsmeister bzw. -vizemeister,

c)    für den Titel Deutscher Meister oder Deutscher Jugend- oder Jahrgangsmeister bzw. für den 2. oder 3. Platz bei einer dieser Meisterschaften,

d)   bei Gewinn der Berliner Pokalmeisterschaft bzw. -vizemeisterschaft,

e)    bei Gewinn der Deutschen Pokalmeisterschaft bzw. -vizemeisterschaft.

 

    (2)   Über Ehrungen für sonstige außergewöhnliche sportliche Leistungen entscheidet der Vorstand.

    

    

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    4.        Durchführung von Ehrungen

    Die Ehrungen werden vom Vorstand auf der Mitgliederversammlung oder einer anderen repräsentativen  Veranstaltung vorgenommen.

 

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    5.        Ehrungen durch Sportverbände, Behörden oder sonstige Institutionen

Anträge auf Ehrungen an Sportverbände, Behörden oder sonstige Institutionen erfolgen grundsätzlich durch den Vorstand auf Vorschlag der Abteilungen und auf eigene Empfehlungen.

 

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    6.        Ehrungen bei persönlichen Anlässen 

(1)   Der Ehrenvorsitzende, die Ehrenmitglieder und die Mitglieder des Hauptausschusses erhalten zum 50.,  60., und 70. sowie darüber hinaus zu allen durch 5 teilbaren Geburtstagen einen Glückwunsch des Vorstandes und eine entsprechende Ehrengabe.

(2)   Bei den übrigen Mitgliedern erfolgen die Ehrungen bei persönlichen Anlässen durch die Abteilungen. Erscheint in besonderen Fällen bei anderen Mitgliedern eine Ehrung durch den Verein angezeigt, entscheidet hierüber der Vorstand auf Vorschlag der Abteilungen. 

(3)   Beim Ableben des Ehrenvorsitzenden, von Ehrenmitgliedern und von Mitgliedern des Hauptausschusses gedenkt der Verein durch einen Nachruf in der Vereinszeitung sowie durch eine Kranzspende/Blumengebinde.

 

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    7.        Aberkennung von Ehrungen 

Über eine mögliche Aberkennung von ausgesprochenen Ehrungen bei unehrenhaftem Verhalten oder sonstigen Verfehlungen im Zusammenhang mit dem Vereinsleben usw. entscheidet der Hauptausschuss (Satzung § 11 (2)).

 

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    8.        Inkrafttreten 

            Diese Ehrenordnung tritt mit Wirkung vom 26.04.2006 in Kraft.
            Sie ersetzt die Ehrenordnung vom 01.01.1993.

 

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